Die von einem gem. § 52d Satz 2 FGO zur Nutzung des beSt verpflichteten Steuerberater im Jahr 2023 nicht in elektronischer Form, sondern per Telefax eingereichte Klage ist unwirksam und durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen. So entschied das FG Hamburg (Az. 2 K 6/23).
DStV warnt vor Überregulierung des Berufsstands bei Geldwäscheprävention
Die AMLA hat einen Entwurf technischer Regulierungsstandards zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten veröffentlicht – diese gelten auch für Steuerberater. Der DStV hat Stellung bezogen: Neue Vorgaben dürfen