Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund?

Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Dies hat das ArbG Siegburg entschieden (Az. 3 Ca 386/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Hinweisgeberschutz reloaded

Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen