Während einer stationären Reha haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen haben und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. „Unmittelbar vor Beginn“ heißt nicht am Tag zuvor. So entschied das LSG Hessen (Az. L 2 R 61/21).
Trotz Energiepreisschock: Industrie zeigt sich robust – Inflation greift auf immer mehr Branchen über
Das RWI Essen erwartet für die deutsche Wirtschaft in den Jahren 2026 und 2027 jeweils ein Wachstum von 0,8 Prozent. Die Erholung wird jedoch durch