Vor dem 01.04.2025 wird lt. BfJ kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 am 31.12. 2024 endet. Hierfür hatte sich die BStBK stark gemacht.
Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam
Das LAG Hamm hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige Weisung, dem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum zu untersagen, wirksam ist, die gleichzeitige vollständige Untersagung entsprechender Schwangerschaftsabbrüche im