Eine Fluggesellschaft kann sich lt. EuGH nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betraf, wenn die Verspätung des späteren Fluges auf eine von ihr getroffene eigenständige Entscheidung zurückgeht und diese Entscheidung die entscheidende Ursache für die Verspätung ist (Rs. T-656/24).
KMU wiesen Ende 2025 mehr Umsatz und Gewinn auf
Zum Jahresende 2025 haben sich die Umsätze und Gewinne in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lt. IfM Bonn verbessert. Dagegen trübte sich das Investitionsverhalten