Vertragsklausel der EnBW zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam

Das AG Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. Die entsprechende Vertragsklausel sei wirksam (Az. 6 C 184/23).

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