Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Regeln für Saisonarbeitskräfte und Terrorismusbekämpfung nachbessern

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen gegenüber Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten und zur Terrorismusbekämpfung nachzukommen.

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