Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Regeln für Saisonarbeitskräfte und Terrorismusbekämpfung nachbessern

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen gegenüber Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten und zur Terrorismusbekämpfung nachzukommen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.