Die EU-Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren vier Entscheidungen gegen Deutschland gefällt. Die Verfahren betreffen u. a. den Europäischen Haftbefehl und die vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss