Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Verbot von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) enthalten, umfasst auch als „Kosmetisches Mundpflegespray“ deklarierte CBD-Produkte eines Düsseldorfer Unternehmens. Daher ist die Zwangsgeldandrohung der Stadt Düsseldorf gegenüber diesem Unternehmen auf der Grundlage der Allgemeinverfügung rechtmäßig. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 26 K 2072/23).
Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen: Wichtiger Impuls für Mittelstand
Ab dem 01.11.2024 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen KfW, Deutsche Bürgschaftsbanken, BMWK und BMF den