Das VG Düsseldorf hat ihre Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht, ob die Regelungen über die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 und 2014 verfassungsgemäß sind, zurückgenommen. Die Kammer wird nun erneut prüfen, ob die Besoldung mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar war (Az. 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese