In einem Eilverfahren hat das LG Frankfurt entschieden, dass eine Klinik der Antragstellerin das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellen muss. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen (Az. 2-04 O 29/25).
Bericht über die Sitzung am 23. und 24. Juni 2025 der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. und 24. Juni 2025.