Ein mit der Übermittlung des Rückmeldeformulars erklärter Verzicht auf die „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam und führt grundsätzlich zur Rückzahlungspflicht. Dies hat das VG Köln entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Empfängerin von Soforthilfe abgewiesen (Az. 16 K 703/24).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss