Für die Videoverhandlung darf man sich auch aus der Schweiz zuschalten – jedenfalls solange keine Beweisaufnahme stattfindet, so entschied das LAG Hamburg (Az. 7 TaBV 1/23). Hierauf weist die BRAK hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: