Für die Videoverhandlung darf man sich auch aus der Schweiz zuschalten – jedenfalls solange keine Beweisaufnahme stattfindet, so entschied das LAG Hamburg (Az. 7 TaBV 1/23). Hierauf weist die BRAK hin.
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb