Vieheinheiten-Obergrenze im Organkreis bei Anwendung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen i. S. v. § 24 UStG

Das BMF nimmt Änderungen in Absatz 2 des Abschnitts 24.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 20. Juni 2023 geändert worden ist, vor (Az. III C 2 – S-7410 / 19 / 10001 :024).

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