Während des Werbeanrufs erhielt ein Verbraucher eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif. Der Vodafone-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, den ebenfalls in der Mail enthaltenen Link zur Auftragserteilung anzuklicken – noch während des Gesprächs. Damit aber hätte der Kunde den neuen Tarif verbindlich bestellt. Gegen dieses Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH hat der vzbv geklagt und nun vor dem LG München recht bekommen (Az. 11626/23).
Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung Deutschlands
Der eskalierende Krieg im Nahen Osten seit Anfang März 2026 erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Deutschland deutlich. Eine aktuelle Analyse auf Basis des ZEW-Finanzmarkttests zeigt,