Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ ist überwiegend durchzuführen

Nach dem Hamburgischen Verfassungsgericht ist das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht (Az. HVerfG 1/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2026

Die Energiekosten sinken, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert und die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt