Der Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) aus dem Jahr 2016 war rechtswidrig. Das Software-Update für die Motorsteuerung enthielt unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung. Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen. So das OVG Schleswig-Holstein (Az. 4 LB 36/23).
BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG