Der Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) aus dem Jahr 2016 war rechtswidrig. Das Software-Update für die Motorsteuerung enthielt unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung. Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen. So das OVG Schleswig-Holstein (Az. 4 LB 36/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese