Der BGH entschied, dass ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen als elektronisches Dokument eingereicht werden kann und keinen weiteren Anforderungen unterliegt als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (Az. I ZB 84/22).
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung