Der BGH entschied, dass ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen als elektronisches Dokument eingereicht werden kann und keinen weiteren Anforderungen unterliegt als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (Az. I ZB 84/22).
Potentiale der Kreislaufwirtschaft steigern
Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Mit diesem Programm soll Deutschland von Rohstoffimporten unabhängiger und wettbewerbsfähiger werden.