Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 3232/21).

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