Will ein gewerblicher Nutzer die Maßnahmen des Betreibers eines sozialen Netzwerks gerichtlich überprüfen lassen, können die Gerichte am Sitz des Unternehmens im EU-Ausland allein zuständig sein. Der Nutzer muss dann seinen Rechtsstreit dort führen. So das LG Lübeck (Az. 15 O 218/23).
Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die EU-Kommission