Die mit BMF-Schreiben vom 25. Juni 2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH wird unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der notwendigerweise festzulegenden Bedingungen zur Verhinderung von
Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch mit diesem Schreiben konkretisiert (Az. III C 3 – S 7134/00025/002/012).
Gründungsaktivitäten in Deutschland erreichen Allzeithoch
Die Gründungsbereitschaft in Deutschland nimmt zu und hat in den letzten drei Jahren ein Allzeithoch erreicht. Dies zeigen die Ergebnisse des vom BMWE veröffentlichten Global