Das BMF weist nochmal auf die Vordrucke für die Feststellungserklärungen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG und der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG sowie auf deren Abgabefristen hin.
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.