Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung

Das BMF hat die Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte Fassung und nach § 6 AStG sowie die Erläuterungen hierzu bekannt gegeben (Az. IV B 5 – S-1369 / 19 / 10001 :003).

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