Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das LG Lübeck verneinte kürzlich Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers (Az. 6 O 8/22).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.