Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO)

Nach insoweit abschließender höchstrichterlicher Entscheidung haben Bund und Länder beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (Az. IV D 1 – S 0338/00083/001/099).

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