Bund und Länder haben beschlossen, die Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2023 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG vorläufig festzusetzen. Das BMF-Schreiben wurde daher angepasst (Az. IV D 1 – S 0338/19/10006 :001).
Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung der bisherigen CbCR-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern,