Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Arzneimittel, die auf Grundlage einer negativen Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben. Dies gilt auch für den Einsatz bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten. So das BSG (Az. B 1 KR 35/21 R).
Empfehlung zu steuerlichen Anreizen zur Unterstützung des Clean Industrial Deal
Die EU-Kommission hat am 02.07.2025 eine Empfehlung zu steuerlichen Anreizen zur Unterstützung des Clean Industrial Deal vorgelegt, um Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung