Am 20.12.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (kurz ESAP-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Anwaltsvergütung: Anwalt berät Mandantin nur telefonisch – dennoch kein Fernabsatz
Auch wenn es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandantin kam, besteht mangels Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht, so das LG Köln (Az. 13 S 177/25).