Eine dem Vorsteuerabzug entgegenstehende unentgeltliche Wertabgabe liegt nicht vor, wenn die Bewirtschaftungsleistungen des Kantinenbetreibers im eigenen unternehmerischen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, durch besondere Umstände der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt sind und das unternehmerische Interesse an der innerbetrieblichen Verköstigung den Vorteil, der sich für die dort Beschäftigten aus der verbilligten Abgabe der Speisen ergibt, deutlich überwiegt. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 2971/20).
Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software: BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz vom Hersteller zu erlangen. Die