Vorverlegten Rückflug verpasst: Kein Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe eines verpassten Boardings

Das AG München lehnte einen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten einer vierköpfigen Familie ab, da die Hinderungsgründe des verpassten Boardings nicht nachvollziehbar dargelegt wurden (Az. 172 C 14078/23).

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