Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 1483/24).
Exporte im Juli 2025: -0,6 % zum Juni 2025
Im Juli 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber Juni 2025 kalender- und saisonbereinigt um 0,6 % und die Importe um 0,1 % gesunken. Im Vergleich