Inkassounternehmen treiben von Kunden Zahlungen ein, etwa bei offenen Rechnungen oder unbezahlten Krediten. Die EOS Investment GmbH übernimmt solche offenen Forderungen und beauftragt dafür ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Das OLG Hamburg entschied, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit nicht von den Verbrauchern verlangen darf.
Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die EU-Kommission