Das AG München entschied, dass der Waldbrand als Ursache für die Evakuierung des Hotels keine bloße Unannehmlichkeit ist, sondern einen gravierenden Mangel darstellt. Es sah daher eine Minderungsquote von 100 % für die betroffenen Tage als angemessen an (Az. 122 C 18492/23).
Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes Ensemble
Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Gebäudes gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses nebst Stellplätzen gewendet hatte