Wer im Wald wandert, tut dies auf eigene Gefahr. Ein entsprechendes Urteil des LG Magdeburg aus dem Jahr 202 ist nun rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Klägers, der beim Wandern auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, zurückgewiesen hat (Az. 10 O 701/19).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.