Wandern im Wald (hier: Harzer-Hexen-Stieg) erfolgt auf eigene Gefahr

Wer im Wald wandert, tut dies auf eigene Gefahr. Ein entsprechendes Urteil des LG Magdeburg aus dem Jahr 202 ist nun rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Klägers, der beim Wandern auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, zurückgewiesen hat (Az. 10 O 701/19).

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