Die Anwaltsvergütung wird fällig, wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Einen förmlichen Ruhebeschluss brauche es nicht, so das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 26 Ta (Kost) 6085/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Erschließungsbeiträge für Straße „Am Birkenflur“ in Buchen rechtmäßig
Das VG Karlsruhe hat die Klagen von mehreren Eigentümern gegen ihre Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Straße „Am Birkenweg“ abgewiesen. Die beklagte Stadt Buchen hatte