Wann Anwaltsgebühren bei ruhendem Verfahren fällig werden

Die Anwaltsvergütung wird fällig, wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Einen förmlichen Ruhebeschluss brauche es nicht, so das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 26 Ta (Kost) 6085/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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