Die BRAK warnt, dass betrügerische Schreiben im Namen von angeblichen Kanzlei oder gar vermeintlich gezeichnet durch die betroffenen Kollegen versendet werden. Sie rät zu einem Abgleich der Kommunikationsdaten im bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) als sicheres Kommunikationsmittel.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses