Die BRAK warnt, dass betrügerische Schreiben im Namen von angeblichen Kanzlei oder gar vermeintlich gezeichnet durch die betroffenen Kollegen versendet werden. Sie rät zu einem Abgleich der Kommunikationsdaten im bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) als sicheres Kommunikationsmittel.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür