Auch wenn noch keine Urteilsgründe im Eilverfahren vorliegen, ist es nicht unmöglich, eine Berufung (im Hinblick auf einen zugleich eingereichten Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) zu begründen. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 468/25). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Weniger Unternehmen beklagen Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen hat sich deutlich abgeschwächt, liegt aber weiterhin auf historisch hohem Niveau. Zu Beginn des 2. Quartals 2025 klagten 27,2 %