Die Forschungsergebnisse des IfM Bonn zeigen Stellschrauben für die Entlastung der mittelständischen Unternehmen auf.
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des