Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre AGB nur noch per Link auf ihrer Homepage oder per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Geht das? Und was gilt dann für die Kunden, die keinen Internetzugang haben? Dazu entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 19/23).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,