Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre AGB nur noch per Link auf ihrer Homepage oder per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Geht das? Und was gilt dann für die Kunden, die keinen Internetzugang haben? Dazu entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 19/23).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: