Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts treten in Kraft

Am 01.03.2024 treten lt. BMWK weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Konferenz der ETAF im EU-Parlament

Gegenstand der hybriden Konferenz der ETAF im EU-Parlament war die Harmonisierung berufsrechtlicher Regelungen in Europa. Die EU-Binnenmarktstrategie soll dafür den Rahmen und den Zeitplan vorgeben