Am 01.03.2024 treten lt. BMWK weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt.
Eingliederungshilferecht: Keine Sozialleistungen für Diplomaten und ihre Angehörigen
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass ein Diplomatenkind wegen des Diplomatenstatus keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz hat (Az. S 27 SO 139/25).