Das OLG Oldenburg hatte zum Haftungsausschluss bei Vermietung einer Ferienwohnung zu entscheiden. Durch eine kaputte Kaffeekanne war es zu schweren Verletzungen gekommen (Az. 9 U 40/23).
Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist rechtens
Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer Koblenz gegen IHK-Beiträge, die unter Verwendung eines Risikokalkulationsmodells ermittelt worden sind, abgewiesen (Az.