Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom

Die Deutsche Telekom GmbH ist vorläufig verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. So entschied das VG Köln (Az. 21 L 2013/22).

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