Wettbewerbsbehörde kann Verstoß gegen DSGVO feststellen

Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen. So entschied der EuGH (Rs. C-252/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“