Ein Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein, da es sich nicht ausschließen lässt, dass er als Unternehmer seines Wett-Teams wie ein Versicherter zu behandeln ist, weil der Unfall von einem Mitglied seines Wett-Teams (mit-)verursacht worden ist. Das BSG hat die Sache daher an das LSG zurückverwiesen (Az. B 2 U 12/23 R).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem