Wettvermittlungsstellen müssen zu anderen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden und damit die gemeinsame Klage einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen (Az. 16 K 1182/22).
ZEW-Index verschlechtert sich weiter
Nach dem starken Einbruch der Erwartungen im März trüben sich diese lt. ZEW im April weiterhin ein. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls