Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen – dies entschied der BFH (Az. VI R 40/20). Der BdSt unterstützte die Musterkläger erfolgreich im Revisionsverfahren.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: